Erfahrung * Sachverstand * Unabhängigkeit * Kooperation
Der Datenschutz in Rostock wird bei uns seit über vier Jahrzehnten gelebt.
Wir gehören zu den führenden Experten der Datenschutzberatung. Wir legen viel Wert auf Qualität. Der Rostocker Datenschutz findet bei uns eine Qualität, die auch durch das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz) in Kiel durch vielfache Zertifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen der letzten 15 Jahre untermauert wird.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger agierte der Unterzeichner mit seinem Team bereits seit mehr als 15 Jahren im Bereich der administrativen technischen Beratung.
Zu unseren Dienstleistungen für Datenschutz und IT-Sicherheit gehören unter anderem folgende Aufgaben: externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzkonzept, IT-Sicherheitsanalyse, Datenschutz Gutachten, Zertifizierung/Kenntnisnachweis für DSB (Datenschutzbeauftragte), Planungsbüro für EDV und Kommunikationsanlagen sowie viele weitere IT-Aufgaben.
Für die Datenschutzberatung in Rostock sind wir die erste Auswahl. Neben der Beratung gehört auch die Ausbildung angehender Datenschützer zu unserem täglichen Leben. Rostocker Datenschutz hat durch uns ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung erreicht.
Fragen Sie uns nach einer passenden Lösung für ihr Unternehmen. Nutzen Sie unseren Vorsprung als Ihren Vorteil! Wir begleiten technische>/technologische Prozesse im Zusammenhang mit Datenschutz-Aspekten! Dabei agieren wir ausschließlich beratend, vermitteln jedoch Ansprechpartner zum Erwerb benötigter Lösungen / Hardware und Software.
Unsere Beratung erfolgt somit ausschließlich in Richtung Lösungs-Begleitung. Zum 31.05.2018 legte der Sachverständige aus Altersgründen seine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Rostock nieder. Das heißt natürlich nicht, das somit das spezille Fachwissen verloren geht. Das gilt insbesondere für beratende Tätigkeiten auf den Gebieten IT-Sicherheit und Datenschutz.
Auch die Auditoren-Tätigkeiten für das Gütesiegel des ULD in Schleswig Holstein endeten mit Einführung der europäischen Datenschutz Grundverordnung sowie der neuen deutschen DS-Rechtsprechung, weil das Land Schleswig-Holstein seinen Wirkungskreis bezüglich des Gütesiegels und der Datenschutz-Auditierung anders, als in den Jahren zuvor, organisiert hat.
Begleitend für die Ausbildungs-Aktivitäten zum neuen Datenschutz nimmt der Unterzeichner weiterhin an den im Land sowie beim ULD angebotenen Fortbildungsveranstaltungrn teil, um so stets die jahrzehntelangen Erfahrungen der Tätigkeit als Datenschutz-Ausbilder mit den heute noch von den Kunden gefragten Beratungs- und Zertigizierungsleistungen zu verbinden.
Über das Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein
Zur Person von Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein:
Nach erfolgreichem Abitur im Jahre 1964 erlernte der heutige Sachverständige den Beruf des Fernneldemechanikers vor dem Hintergrund einer gesicherten Existenz für ein vor ihm stehendes Studium des Elektro-Ingenieurwesens – Informations-Elektronik –
Nach fünf einhalb Jahren Studium an der Universität Rostock war es dann im Frühjahr 1972 geschafft. Das Diplom bildete die Grundlage für eine Einarbeitung als Betriebsingenieur in der Trägerfrequenz-Übertragungstechnik eines Fernmeldeamtes. So bot man dem jungen Dipl.-Ingenieur bereits nach einem halben Jahr die Aufgabe „Technischer Leiter“ in demselben Fernmeldeamt an. Es folgten anstrengende Jahre, in denen der junge Techniker sich erfolgreich neben seiner Leitungsaufgabe der Forschung und Entwicklung widmete und schließlich im Jahre 1979 den akademischen Grad „Dr.-Ing. Fernmeldetechnik“ an der Hochschule für Verkehrswesen in Dresden mit „cum laude“ errang.
Es folgten sechs weitere Jahre in der Forschung und Entwicklung im Forschungszentrum der Deutschen Seereederei Rostock. In diesen Praxis-Forschungsjahren konnte der junge Entwickler sich auch international durch Patenteinreichung entwickeln. Dabei ging es um eine rechnergesteuerte Lagerplatzverwaltung im Rostocker Überseehafen.
Die entscheidende fachliche Weiterentwicklung gestaltete der inzwischen gereifte Ingenieur und Wissenschaftler mit der Übernahme der Leitung der beiden Abteilungen ESER-Großrechner und Mikrorechentechnik eines Großhandel-Kombinates. In diesen beiden leitenden Funktionen waren insbesondere die Fragen von technischer Leitung, Menschenführung, aber auch des Qualitätsmanagementes und des Datenschutzes in nationalen und internationalen Kontakten bedeutsam.
Mit der Wende machte der erfahrene Ingenieur, Wissenschaftler und zweifache Kombinatsabteilungsleiter sich selbständig und gründete im Jahre 1990 das Einzelunternehmen: Dr. Dieter Frankenstein * Technik im Büro
Das Sachverständigenbüro wurde bereits im Jahre 2001 gegründet und entwickelt sich ständig weiter. Das Aufgabenfeld umfäßt den gesamten Bereich des Datenschutzes.
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Rostock
Im Zuge des ordentlichen Antragsverfahrens vor der IHK Rostock erfolgte am 24.06.2003 die öffentliche Vereidigung und Bestellung durch den Präsidenten der IHK Rostock zum Bestellungsgebiet :
Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung
im kaufmännischen / administrativen Bereich.
Die Bestellung erfolgt jeweils für den Zeitraum von fünf Jahren.
In der Zeit vom 24.06.2003 bis zum 30.05.2008 erstellte der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein, mehr als 25 Gutachten für bundesdeutsche Amts- und Landgerichte. Zusätzlich wurden im selben Zeitraum noch 6 Privatgutachten gefertigt und den Auftraggebern übergeben.
Die regelmäßig besuchten Fortbildungsveranstaltung mit namhaften Autoren und Experten des Deutschen Sachverständigenwesens sorgen für eine stete Fortbildung im Sachverständigenwesen allgemein. Die regelmäßige autodidakte Befassung mit dem Sachgebiet und die zahlreichen Recherchen zu den Gerichtsgutachten sind ferner eine wesentliche Quelle für Sachverstand auf dem jeweils neuesten Wissensstand des Bestellungsgebietes.
In diesem Zusammenhang waren die Begleitung durch die IHK Rostock, die IHK Schwerin und das Institut für Sachverständigenwesen Teil konzipierter Anleitung, Unterstützung und Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.
IHK Bestellung Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein
Verlängerung der IHK-Bestellung zum Sachverständigten
Verlängerung der Bestellung am 27.05.2013 bis zum 31. Mai 2018
Auch für die Verlängerung der Bestellung war ein gesondertes schriftliches Antragsverfahren vor der IHK – Rostock, als der bestellenden Institution, erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurden folgende Fragen geprüft:
a) anaonymisierte Auflistung von erstellten Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
b) Nachweis fachlicher Fortbildungsveranstaltungen
c) Nachweis einer Vermögensschadens-Haftplichtversicherung
Erst nach erfolgreicher Prüfung dieser Inhalte erfolgte die Verlängerung der Bestellung. Dabei wird es sicher interessant sein, dass man sich bei dieser Bestellungs-Verlängerung auf den im Jahre 2003 geleisteten Eid beruft.
In einer feierlichen Zusammenkunft in der IHK wurde dann die neue Bestellungsurkunde, unterzeichnet von Präsidenten der IHK Rostock und dem Hauptgeschäftsführer der IHK, überreicht.
Damit hat auch der Rundstempel des ö.v.u.b. Sachverständigen seine Gültigkeit bis zum 31.05.2018 erhalten.
IHK Bestellung (wegen Ruhestand nicht verlängert)
Datenschutz-Akkreditierung des ULDs
Herr Dr.-Ing. Klaus Dieter Frankenstein wurde am 27. April 2009 vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Sachverständiger gemäß §4 Abs. 2 LDSG i.V.m. §3 abs. 1 der Datenschutzauditverordnung (DSAVO) für den Bereich Technig anerkannt.
Aufgrund dieser Anerkennung war Herr Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein berechtigt, bei seiner gutachterlichen Tätigkeit die Bezeichnung:
„Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)“
zu führen. Heute bleiben nachstehnde Beratungsleistungen für die öffentliche Hand und die private Wirtschaft:
Zusatzangaben zur fachlichen Spezialisierung:
- EDV-Sachverständiger
- Kaufmännische+
- administrative Lösungen
- EDV-Beratung
- Netzwerke
- Sicherheit in der EDV
- Datenschutz-Lösung + Beratung
- Software-Beratung
Weitere Informationen zum Gütesiegel des ULDs können Sie hier nachlesen.
Portfolio zum IT-Sachverständigen
Folgende Dienstleistungen können wir erbringen:
- IT-Sicherheitsanalyse
- IT-Beratung
- Vermittlung von EDV-Dienstleistungen
- Partei / Privatgutachten
- Planungsbüro für EDV und Kommunikationsanlagen
- Beratung zu kaufmännischen Lösungen
- Beratung zu Kommunikationsanlagen
- IT-Sicherheitsschulungen
- für den nicht öffentlichen und öffentlichen Bereich – allgemeine IT-Beratung.
Portfolio zum Datenschutz
Unsere Dienstleistungen für Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen:
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Fachkunde-Ausbildung/ Zertifizierung zum DSB
- DSB- Rezertifizierung/ Weiterbildung
- Datenschutzkonzepte
- Datenschutz Gutachten
- Schulung von Auftragsdatenverarbeitern
Qualifizierte Datenschutzberatung – Für mehr Sicherheit im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.
Datenschutz-Support für die oben genannten Bereiche.
Datenschutz-Lösungen
Hier einige Aussagen zu den Erfahrungen des Sachverständigen mit dieser Lösung:
- die Lösung bietet umfassenden Schutz sensibler Daten dank des sicheren Verschlüsselungs-Algorithmus Rijndael (128 /256-Bit)
- die Prüfung der Qualität sowie Generierung optimaler Kennwörter ist ein sehr wesentliches Sicherheits-Feature für den Anwender
- sichere Speicherung sowie Zusammenspiel der Kennwörterdateien, zum Beispiel auf USB-Stick, in Cloud-Geräten oder im Internet
- Verschlüsselung von Dateianhängen z.B. Versand personenbezogener Daten oder auch geheimer Dokumente
- Eingabe und Verwaltung von Bank-Daten beim Online Banking (TAN-Unterstützung)
- Password Depot 8 ist ein komfortabler „Password-Merker“ mit großen Sicherheitsmerkmalen, Flexibilität und hohem Grad an Individualisierung
Sie können Password DEPOT auch mobil auf Ihrem Handy verwenden.
News Virtuelles Datenschutzbüro
Ein Informationsangebot der öffentlichen Datenschutzinstanzen
Tätigkeitsberichte des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht
Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte, Dr. Lutz Hasse, stellte gestern (28. Februar 2018) seinen 3. Tätigkeitsberichts im nicht-öffentlichen Bereich und seinen 12. Tätigkeitsberichts im öffentlichen Bereich vor. Dass Datenschutz Hochkonjunktur hat, merkt man beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vor allem am Arbeitsumfang im Berichtszeitraum 2016/2017. Die Zahl der registrierten Posteingänge des TLfDI … Weiterlesen Tätigkeitsberichte des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht
„Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“ – LfDI BW stellt ersten Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg vor
Seit Januar 2016 erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen informationspflichtiger Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, stellt heute seinen ersten Tätigkeitsbericht für diesen Bereich vor. „Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“, betont LfDI Brink. „Mit diesem neuen Bürgerrecht können wir uns intensiver und … Weiterlesen „Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“ – LfDI BW stellt ersten Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg vor
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt seinen 26. Tätigkeitsbericht Datenschutz für die Jahre 2016/2017 vor.
Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 21.02.2018. Im Vorfeld der ab Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werfen die gesetzlichen Neuerungen längst ihre Schatten voraus. Datenschutzaufsichtsbehörden, aber auch die gesamte öffentliche Verwaltung sowie die Unternehmen in Europa stellen sich intensiv auf diesen Wandel ein. Diese Umstellung und Neujustierung war auch für die … Weiterlesen Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt seinen 26. Tätigkeitsbericht Datenschutz für die Jahre 2016/2017 vor.
BfD EKD erteilt örtlich Beauftragten für den Datenschutz Fachkunde
Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) händigt in diesen Tagen den ersten 12 örtlich Beauftragten für den Datenschutz eigene Zertifikate zur Erlangung der im EKD-Datenschutzgesetz vorgeschriebenen Fachkunde aus. Nachdem der BfD EKD im Frühjahr letzten Jahres erfolgreich das erste Aufbauseminar durchgeführt hat, können den Teilnehmenden nach dem Bestehen einer … Weiterlesen BfD EKD erteilt örtlich Beauftragten für den Datenschutz Fachkunde
BayLfD: Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen
Die Landtagswahl und die Bezirkswahlen werden am 14. Oktober 2018 stattfinden. Vor Wahlen häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz weist daher darauf hin, dass Bürgerinnen und … Weiterlesen BayLfD: Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen
Muster für Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Verpflichtung zum Datenschutz veröffentlicht
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 14.02.2018. Zur Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) Musterformulare sowie erläuternde Hinweise für ein Verzeichnis zu den Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten ausgearbeitet. Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Privatwirtschaft veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) … Weiterlesen Muster für Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Verpflichtung zum Datenschutz veröffentlicht
Unberechtigter Zugriff auf Kontaktdaten bei Swisscom
Bern, 07.02.2018 – Swisscom hat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Herbst 2017 unberechtigte Zugriffe auf die Kontaktdaten von rund 800.000 Kundinnen und Kunden erfolgt sind. Betroffen sind nach seiner Kenntnislage vorwiegend private Inhaber von Mobil-Nummern und einige Festnetzkunden bzw. deren Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Der missbräuchliche … Weiterlesen Unberechtigter Zugriff auf Kontaktdaten bei Swisscom
! Safer Internet Day – Jeden Tag !
Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 07.02.2018 „System des sozialen Vertrauens“ – aus datenschutzrechtlicher Sicht wohl eher eine trügerische Benennung eines erschreckenden Überwachungssystems: Medienberichten zufolge soll sich in China ein System im Aufbau befinden, welches ab dem Jahr 2020 mit der Hilfe von Big Data jedes Verhalten eines Bürgers erfasst … Weiterlesen ! Safer Internet Day – Jeden Tag !
Kommunen öffnen sich mit Open Data
Hochschule Ludwigsburg veröffentlicht Handlungsleitfaden Daten aus Umwelt, Verkehr, Wissenschaft, Bevölkerung oder Bildung. Durch die Verwaltung wird eine nicht enden wollende Menge an Daten produziert. Bis vor kurzem waren diese Daten häufig noch in den Archiven der Verwaltung gefangen und somit für die Allgemeinheit praktisch unerreichbar. Zwischenzeitlich richtet sich das gesellschaftliche Streben immer stärker darauf, verstreut … Weiterlesen Kommunen öffnen sich mit Open Data
Datenschutz einbauen! – Appell an die Hersteller und Betreiber am Safer Internet Day
Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 06.02.2018 Der Tag für das sicherere Internet findet jedes Jahr statt am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats, also an einem Dienstag Anfang Februar. Keineswegs soll damit zum Ausdruck kommen, dass Sicherheit und Datenschutz im Internet nur die zweite Geige spielen sollen – auch wenn … Weiterlesen
Partner
EHS-Datentechnik
- Datenschutzberatung
- EDV-Sachverständiger
Weblinks
allgemeine Weblinks
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öffentliche Datenschutz-Institutionen
Landes_Datenschutzbeauftragte
Erreichbarkeit der Landesdatenschutzbeauftragten gemäß Veröffentlichung des BfDI auf dessen Web-Site
Datenschutz Land M-V
Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
ULD SWH in Kiel
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
EuroPriSe
EuroPriSe – European Privacy Seal Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel
Virtuelles Datenschutzbüro
Das virtuelle Datenschutzbüro unter Federführung des ULD in Kiel unter Beteiligung weiterer Landeszentren Datenschutz
BfDI – Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mehr…
Datenschutz-Wiki mehr…
Datenschutzforum mehr…
3-Tage-Zertifizierungsseminar zum DSB
Beginn: 12.. September 2018 – 09:00 Uhr
Ende: 14. Septemberl 2018 – 14:00 Uhr
Preis: 1.275,00 Euro pro Platz (zzgl. MwSt.)
Preis für Mitglieder des Unternehmerverbandes Rostock- mittleres Mecklenburg e.V. 1000,00 Euro pro Platz inkl. Prüfung (zzgl. ges. MwSt.)
Ort: DATAGROUP NL Rostock Hansestr. 21 (ITC Bentwisch) 18182 Rostock-Bentwisch
Beschreibung:
Seminar für DSB >> Es wird ein Zertifizierungsseminar zur Ausbildung von DSB gemäß DSGVO_EU und den neuesten Anforderungen des Düssledorfer Kreises angeboten. Das Seminar dient ausschließlich der Zertifizierung neuer, zu bestellenden DSB sowie der Fortbildung/Zertifizierung von bereits tätigen DSB im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.
Das Seminar wendet sich an Unternehmen, die derzeit einen Datenschutzbeauftragten (DSB) beschäftigen, der noch keinen gültigen Kenntnis-Nachweis seiner Eignung als DSB besitzt. Dasselbe gilt für neu einzustellende DSB in Unternehmen. Ebenso werden DSB aus öffentlichen Einrichtungen zertifiziert.
Lehrgangsgebühren setzen sich zusammen aus:
3-Tages–Lehrgang inkl. Versorgung + Handout
Versorgung pro Tln. und Tag: 3 Kaffee/Tee, 3 Tagungsgetränke, Kleingebäck, Mittagsgericht über die Kantine des ITC. = 950,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Zertifizierungsgebühr/ Prüfung+Zertifikat:
1/2 Tag Prüfung; 2 Std. Prüfung; Auswertg.+Zertifikat = 200,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Geamt-Nettobetrag: = 1.150,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
zu überweisende Gebühr (brutto): = 1.368,50 Euro inkl. ges. MwSt.
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