Verlängerung der Bestellung am 30.05.2008 bis zum 31. Mai 2013
Auch für die Verlängerung der Bestellung war ein gesondertes schriftliches Antragsverfahren vor der IHK - Rostock, als der bestellenden Institution, erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurden folgende Fragen geprüft:
a) anaonymisierte Auflistung von erstellten Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
b) Nachweis fachlicher Fortbildungsveranstaltungen
c) Nachweis einer Vermögensschadens-Haftplichtversicherung
Erst nach erfolgreicher Prüfung dieser Inhalte erfolgte die Verlängerung der Bestellung. Dabei wird es sicher interessant sein, dass man sich bei dieser Bestellungs-Verlängerung auf den im Jahre 2003 geleisteten Eid beruft.
In einer feierlichen Zusammenkunft in der IHK wurde dann die neue Bestellungsurkunde, unterzeichnet von Präsidenten der IHK Rostock und dem Hauptgeschäftsführer der IHK, überreicht.
Damit hat auch der Rundstempel des ö.v.u.b. Sachverständigen seine Gültigkeit bis zum 31.05.2013 erhalten.
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