Bereich Datenschutz
Im Ergebnis eines intensiven Eignungsprüfungsverfahrens vor dem U nabhängigen L andeszentrum für D atenschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel erfolgte
am 27.April 2009 auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 der Datenschutzauditverordnung (DSAVO) vom 03.November 2008
die Anerkennung für den Bereich Technik. Damit verbunden ist die Berechtigung für Herrn Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein, bei seiner gutachterlichen Tätigkeit die
Bezeichnung:
"Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)"
zu führen.
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