Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein

ö.b.u.v. Sachverständiger u. Datenschutz-Auditor

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Im Ergebnis eines intensiven Eignungsprüfungsverfahrens vor dem U nabhängigen L andeszentrum für  D atenschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel erfolgte

am 27.April 2009 auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 der Datenschutzauditverordnung (DSAVO) vom 03.November 2008

die Anerkennung für den Bereich Technik. Damit verbunden ist die Berechtigung für Herrn Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein, bei seiner gutachterlichen Tätigkeit die

Bezeichnung:

 

         "Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

                 anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)"

zu führen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 09:24 Uhr  

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