Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein

ö.b.u.v. Sachverständiger u. Datenschutz-Auditor

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Datenschutz
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Bereich Datenschutz

Im Ergebnis eines intensiven Eignungsprüfungsverfahrens vor dem U nabhängigen L andeszentrum für  D atenschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel erfolgte

am 27.April 2009 auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 der Datenschutzauditverordnung (DSAVO) vom 03.November 2008

die Anerkennung für den Bereich Technik. Damit verbunden ist die Berechtigung für Herrn Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein, bei seiner gutachterlichen Tätigkeit die

Bezeichnung:

 

         "Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

                 anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch)"

zu führen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 09:24 Uhr
 
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Bereich Datenschutz (Fortsetzung)

Herr Rechtsanwalt Oliver Korth; Fachanwalt für Informationstechnologierecht und IT-Sicherheitskoordinator (Cert-IT geprüft)

ist seit dem 26.03.2008 durch das ULD in Kiel akkreditiert als

 

     "Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

               anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (Recht)"

 

Herr Rechtsanwalt Korth und Herr Dr.-Ing. Frankenstein agieren im Team und erstellen gemeinsam die beiden zu einem Gesamtgutachten zugehörigen

Einzelgutachten (Technik und Recht) für die Zertifizierung von Produkten und Verfahren mit dem Datenschutz-Gütesiegel beim ULD in Kiel .

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 30. Januar 2010 um 10:36 Uhr
 
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FAQ DatenschutzImmer wieder gestellte Fragen zum Datenschutz:

Thema:  Ab wieviel Mitarbeitern muss man einen eigenen Datenschutzbeauftragten einsetzen?

 

 Gesetzestext:      BDSG § 4f

Beauftragter für den Datenschutz (1) Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert

verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens

innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere

Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1

und 2 gelten nicht für die nicht-öffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten

Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Soweit aufgrund der Struktur einer öffentlichen Stelle erforderlich, genügt

die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz für mehrere Bereiche. Soweit nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen

vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, oder personenbezogene  Daten geschäftsmäßig zum Zweck der

Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeiten,

haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten

für den Datenschutz zu bestellen.

 

Man kann also feststellen, dass in einer nicht öffentlichen Stelle, die bis zu 9 Mitarbeiter mit einer personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigt,

kein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss!

 Das gilt nicht für automatisierte Verarbeitungen, die einer Vorabkontrolle unterliegen!

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. März 2010 um 08:27 Uhr
 
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Das Datenschutz-Gütesiegel des ULD-SH/Kiel

Was ist das Datenschutz-Gütesiegel des ULD-SH/Kiel

Durch ein Gütesiegel wird bescheinigt, dass die Vereinbarkeit eines Produktes mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in einem förmlichen Verfahren festgestellt wurde. Auf dieser Grundlage empfiehlt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) den Einsatz des Produktes bei den öffentlichen Stellen des Landes.

Das Gütesiegel wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verliehen.

Generell können IT-Produkte (Hardware, Software, automatisierte Verfahren) einem Datenschutz-Audit unterzogen werden.

Das ULD empfiehlt den Einsatz von Produkten, die mit dem ULD-Gütesiegel zertifiziert wurden.

Die anderen Aufsichtsbehörden kennen das Siegel natürlich und in vielen Bundesländern wird dieses auch sehr wohlwollend aufgenommen. Es gibt jedoch auch Aufsichtsbehörden einiger Bundesländer, die zumindest einige Siegelerteilungen kritisch sehen. Es besteht diesbezüglich allgemeine und freiwillige Anerkennung bei den Behörden.

Das ULD-Gütesiegel gilt als Alleinstellungsmerkmal im marktwirtschaftlichen Wettbewerb für zertifizierte Produkte.

Das  Produkt sollte bei jedem „Update des Produktes / des Verfahrens“ oder spätesten alle zwei Jahre rezertifiziert werden, damit das Siegel auch für das aktuelle Produkt verwendet werden darf.

Mehrwert des Datenschutz-Gütesiegels

Das DS-Gütesiegel bestätigt die Vereinbarkeit des Produkts mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit in Schleswig-Holstein.

Besonderer Wert wird auf die Gesichtspunkte der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Datensicherheit und Revisionsfähigkeit sowie auf die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen gelegt.

Das Produkt bzw. das zu zertifizierende Verfahren werden nach einem ständig fortzuschreibenden Anforderungskatalog des ULD für die IT-Produkte geprüft und aktuell rezertifiziert.

Wer erstellt die Gutachten?

 Die Gutachten werden generell von beim ULD akkreditierten Sachverständigen (Recht und Technik) im Ergebnis eines Audits erstellt.

Im vorliegenden Falle sind das:

der Sachverständige (Recht), Herr RA Oliver Korth

und

der Sachverständige (technisch), Herr Dr.-Ing. Klaus-Dieter Frankenstein

Procedere zur Erlangung des ULD-Gütesiegels

Das Verfahren ist generell zweistufig mit exakt definierten Verantwortungsbereichen.

Dabei obliegt das Audit den beiden akkreditierten DS-Sachverständigen

Das ULD in Kiel überprüft das Audit / Gutachten und verleiht das Gütesiegel!

 

Unter der URL:  https://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/ sind nähere Darlegungen aufgezeigt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. April 2010 um 17:56 Uhr
 


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